Beantragung von Ausweis- oder Passdokumenten: Ab dem 01.05.2025 keine Verwendung mehr von Lichtbildern in ausgedruckter Form
Durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen dürfen für die Beantragung von Ausweis- oder Passdokumenten ab dem 01.05.2025 grundsätzlich keine Lichtbilder in ausgedruckter Form mehr verwendet werden.
Das derzeitige Fotoaufnahmegerät der Stadt Melsungen darf im Zuge des neuen Gesetzes nicht über den 30.04.2025 hinaus genutzt werden, da das Gerät entgegen der Angaben des Herstellers, Bundesdruckerei, nicht über die notwendigen sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügt. Ein neues Aufnahmegerät wurde bereits bestellt.
Auf Grund von großen Lieferproblemen seitens des Herstellers wird das neue Fotoaufnahmegerät voraussichtlich erst im Juli oder August geliefert.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die notwendigen Lichtbilder bei Fotografen in Melsungen fertigen zu lassen.
Melsungen, 14.05.2025
Der Magistrat der
Stadt Melsungen
IV/4 – 12-30-00
Boucsein
Bürgermeister