Amtliche Meldung
Dienstleistungszentrum in Melsungen

Neuregelung ab 2024: Kinderreisepässe wurden abgeschafft

Ab dem 1. Januar 2024 trat eine bedeutende Gesetzesänderung in Kraft, die den Kinderreisepass obsolet machte. Diese Neuregelung wurde eingeführt, um den erheblichen Aufwand für Eltern und Verwaltung bei der regelmäßigen Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses zu minimieren.

Die Entscheidung zur Abschaffung basierte auf der zunehmenden Inkompatibilität von Kinderreisepässen auf internationaler Ebene. Viele Staaten weltweit, einschließlich einiger EU-Länder, akzeptierten Kinderreisepässe nur eingeschränkt oder gar nicht mehr als gültiges Ausweisdokument. Dies führte zu erheblichen Einschränkungen in der Verwendbarkeit von Kinderreisepässen und machte eine Anpassung der Regelungen erforderlich.

Die wesentliche Änderung ab dem 1. Januar 2024 ist, dass Kinderreisepässe nicht mehr verlängert werden. Stattdessen benötigt jedes Familienmitglied bei Reisen innerhalb der EU einen Personalausweis. Für Reisen außerhalb der EU ist ein Reisepass erforderlich.

Diese Neuregelung bot nicht nur eine Vereinfachung für Eltern, sondern trug auch dazu bei, den bürokratischen Aufwand in der Verwaltung zu reduzieren.

Für weitere Informationen und Details zu den neuen Regelungen steht Ihnen unser Bürgerbüro im Dienstleistungszentrum zur Verfügung.

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Autor: alexander.dupont@melsungen.de

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